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Wegweiser
In Pflegeheimen werden pflegebedürftige Menschen, die nicht mehr alleine in ihrer Wohnung leben
können, rund um die Uhr versorgt und betreut.
Wenn eine stationäre Dauerpflege in einem Heim erforderlich ist, tauchen viele Fragen auf:
Bevor Sie einen Heimvertrag abschließen, sollten Sie überlegen, welche Pflegeleistungen Sie benötigen
und welches Heim Ihren Vorstellungen entspricht. Möchten Sie in der Stadtmitte leben oder lieber in
einem Pflegeheim mit Garten? Ist das Heim schnell für Freunde und Verwandte zu erreichen? Am besten
Sie besuchen einmal die Einrichtung Ihrer Wahl und machen sich vor Ort ein Bild.
• Was kostet ein Heimplatz?
• Was leistet die Pflegeversicherung?
• Dürfen eigene Möbelstücke mitgebracht werden?
• Gibt es Ein oder ZweibettZimmer?
• Sind Haustiere erlaubt?
• Welche sozialen und kulturellen Angebote gibt es
Haben Sie ein Heim in die engere Wahl genommen, sollten Sie die Preise und Leistungen genau
vergleichen. Lassen Sie sich auch ruhig einen Muster- Heimvertrag und die Hausordnung zusenden.
Wenn Sie sich für den Umzug in ein Pflegeheim entschieden haben, sollten Sie die Finanzierung der
Heimkosten klären. Die wichtigsten Finanzierungsquellen sind die Rente, das Vermögen, alle sonstigen
Einkünfte und die Pflegeversicherung.
Folgende Kosten stellt Ihnen das Pflegeheim in Rechnung:
• Kosten für die Pflege
• Investitionskosten
• Kosten für Unterkunft und Verpflegung
• Kosten für zusätzliche Leistungen
Um die Kosten für die Pflege abzudecken, können Sie Leistungen aus der Pflegeversicherung
beantragen. Den Antrag müssen Sie bei der Pflegekasse, die Ihrer gesetzlichen Krankenkasse
angeschlossen ist, stellen. Die Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen geprüft. Anschließend wird die Pflegestufe festgelegt und die Notwendigkeit einer
Heimaufnahme bestätigt.
Sind die Voraussetzungen für Leistungen aus der Pflegeversicherung erfüllt,
werden von der Pflegekasse folgende Beträge gezahlt:
Die Investitionskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürftige
immer selbst tragen. Reichen hierfür die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann finanzielle
Unterstützung beantragt werden.
Fragen zum Thema Unterhalt, wann zum Beispiel Kinder für ihre Eltern zahlen müssen?
Wenn Sie einen Rat zur Pflege suchen, können Sie sich kostenlos und vertraulich von der Caritas
Wohn- und Pflegegemeinschaft beraten lassen.
Ansprechpartner u.a:
Caritas Sozialstation Hauzenberg
Eckhofkeller 6
94051 Hauzenberg
Leitung Fachstelle Hauzenberg
+49 8586 97603335
ab.hauzenberg@caritas-pa-la.de
Hilfe und Beratung
Sozialstation Hauzenberg
Florianstraße 5
94051 Hauzenberg
Leitung der Fachstelle Hauzenberg
Telefon: 08586 97093
Mail: rauch@kvpassau.brk.de
2) Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen....
UmPflegegeld zu beziehen, muss die häusliche Pflege
sichergestellt sein, beispielsweise durch Angehörige oder
andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen.
Das Pflegegeld wird dem Betroffenen von der Pflegekasse
monatlich ausbezahlt.
Dieser kann grundsätzlich frei darüber verfügen.
Das Pflegegeld ist, wie auch die Sachleistungen, nach dem
Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt.
Seit dem Jahr 2017 werden monatlich folgende Beträge
geleistet: Quelle: BRK Ratgeber Pflege daheim
1) Pflegesachleistungen
Die Mitarbeiter des ambulantenPflegedienstes kommen
direkt nach Hause und helfen fach- und sachkundig bei der
täglichen Pflege und der notwendigen Unterstützung.
Damit wird ermöglicht, dass Betroffene trotz ihrer Pflege-
bedürftigkeit weiterhin in der vertrauten Umgebung bleiben
können.
Die Pflegeversicherung stellt monatlich folgende finanzielle
Unterstützung zur Verfügung: