Mit dem HZBGPass erhalten Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen, ermäßigten Eintritt in Museen, Schwimmbädern und vielen anderen Einrichtungen. Sollten Sie Sozialhilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beziehen, erhalten Sie den HZBGPass automatisch. Wenn Ihnen ein mit der Sozialhilfe vergleichbares Einkommen zur Verfügung steht, müssen Sie den HZBGPass schriftlich beantragen.