Die eigenen vier Wände einmal verlassen und sich an einem schönen Fleckchen Erde erholen – das ist der Wunsch von vielen. Wenn sich dieser Wunsch nicht komplett mit eigenen Mitteln finanzieren lässt, können über 60jährige eine Beihilfe aus den aufgeführten Organisationen erfragen. Voraussetzung ist, dass die Vermögens und Einkommensfreigrenzen des Sozialgesetzbuches XII nicht überschritten werden, der Urlaub mindestens drei Wochen dauert und ausreichend Stiftungsmittel vorhanden sind.