Seniorenbeirat Hauzenberg
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Wegweiser
Die eigenen vier Wände einmal verlassen und sich an einem schönen Fleckchen Erde erholen – das ist der Wunsch von vielen. Wenn sich dieser Wunsch nicht komplett mit eigenen Mitteln finanzieren lässt, können über 60­jährige eine Beihilfe aus den aufgeführten Organisationen erfragen. Voraussetzung ist, dass die Vermögens­ und Einkommensfreigrenzen des Sozialgesetzbuches XII nicht überschritten werden, der Urlaub mindestens drei Wochen dauert und ausreichend Stiftungsmittel vorhanden sind.  
5 Gesetzliche Sozialleistungen Urlaub machen –  mit finanzieller Unterstützung
Beratung für Betroffene und Angehörige u.a:
Familienurlaub in Familienferienstätten in Bayern - Familienwerk der Diözese Passau
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