Wenn Sie nur über geringe Einnahmen verfügen und Probleme mit den Mietzahlungen haben, können Sie sich im Amt für Wohnungswesen beraten lassen.Eventuell kann die Zahlung eines Wohngeldes in Frage kommen. Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von der Zahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder, der Höhe des Familieneinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung ab. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Mit dem Wohnberechtigungsschein kann eine günstige Sozialwohnung bezogen werden.