Wenn Sie etwas verloren haben, ist es vielleicht im Fundbüro abgegeben worden und mit etwas Glück bald wieder in Ihrem Besitz. Bei der Polizei abgegebene Gegenstände gehen dem Fundbüro zeitnah nach dem Fund zu. Gefundene Gegenstände können im Fundbüro (Bürgerbüro) oder bei einer Polizeidienststelle abgegeben werden. Wenn sich der Eigentümer binnen sechs Monate nicht finden lässt, können Sie auf Wunsch die Fundsache zurückbekommen. Sie werden nach Ablauf der Frist schriftlich informiert. Sollten Sie dies nicht wünschen, werden die Fundsachen versteigert.