Beim Einkauf haben Verbraucher einen Anspruch auf einwandfreie Qualität von Lebensmitteln und anderen Verbrauchsgütern, wie zum Beispiel Kosmetika. Wenn Ihre eingekauften Waren einmal nicht in einwandfreiem Zustand sind und Sie sich beim Verkaufspersonal kein Gehör verschaffen konnten, können Sie eine Verbraucherbeschwerde beim Amt für Verbraucherschutz einreichen. Anonyme Beschwerden sind nicht möglich. Die Untersuchung der Beschwerdeprobe ist kostenlos.
Das Presse und Informationsamt der Bundesregierung hat eine Broschüre „Verbraucherschutz kompakt – guter Rat in Alltagsfragen“ herausgegeben, die Sie unter 01805.778090 (0,14 Euro/Min. Festnetz Telekom) oder per EMail: publikationen@bundesregierung.de, bestellen können.