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Wegweiser
Vollmacht
Sie können vorsorglich Personen Ihres
Vertrauens bevollmächtigen, damit diese
rechtlich für Sie handeln können. Die Vollmacht
ist vor allem dann wichtig, wenn aufgrund von
Krankheit oder Unfall die eigenen
Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt
werden können. Die Vollmacht kann zum
Beispiel Entscheidungen über Vermögens und
Wohnungsangelegenheiten oder medizinische
Behandlungen beinhalten.
Voraussetzung für die Erteilung einer Vollmacht
ist, dass Sie geschäftsfähig sind und die
Tragweite Ihrer Entscheidung erkennen.
Außerdem muss die bevollmächtigte Person,
eine Person Ihres Vertrauens sein und in der
Lage und gewillt sein, die Vollmacht auszuüben.
Eine Vollmacht können Sie individuell gestalten. Nur
in bestimmten Fällen ist sie an Formvorschriften
gebunden, wie zum Beispiel bei
Grundstücksangelegenheiten.
Hier ist die Beurkundung durch einen Notar
erforderlich.
Wichtig ist, dass die Vollmacht gut lesbar ist und die
Originalausfertigung vorgelegt werden kann.
Vollmachten können gegen eine Gebühr zentral bei
der Bundesnotarkammer registriert werden.
Informationen erhalten Sie im Internet unter
Bundesnotarkammer
www.vorsorgeregister.de.
Betreuungsverfügung
Wenn keine Vollmacht vorliegt oder keiner
Vertrauensperson uneingeschränkt eine Vollmacht
erteilt werden kann, ernennt das
Vormundschaftsgericht im Betreuungsfall einen
gesetzlichen Vertreter.
Dieser Betreuer wird für genau festgelegte
Bereiche ernannt, um Ihre rechtlichen
Angelegenheiten wahrzunehmen.
Mit einer Betreuungsverfügung haben Sie die
Möglichkeit, Ihre Wünsche und Vorstellungen
festzulegen.
Auch können Sie bestimmen, wer nicht als
Betreuer bestellt werden soll.
Das Betreuungsgericht und der Betreuer sind in
der Regel an diese Verfügung gebunden. Eine zum
Betreuer bestellte Person wird vom
Betreuungsgericht kontrolliert.
Vollmacht und Betreuungsverfügung können Sie
auch miteinander kombinieren.
Patientenverfügung
Mit einer schriftlichen Patientenverfügung
können Sie im Voraus festlegen, ob und wie Sie
ärztlich behandelt werden wollen, wenn sie Ihren
Willen nicht mehr selbst äußern können.
Ärzte, Betreuer und Bevollmächtigte sind an eine
schriftliche Patientenverfügung gebunden,
unabhängig von Art und Stadium derErkrankung.
Ihre Patientenverfügung können Sie jederzeit
formlos widerrufen.
Selbstbestimmt - Patientenverfügung online
erstellen und vorsorgen
Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen sie
bei schweren Krankheiten wünschen oder
ablehnen? Hier können Sie kostenlos Ihre
Patientenverfügung online erstellen.
Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht
Ansprechpartner u.a:
Bundesministerium:
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